Schulpsychologische Beratungsstelle

https://www.bildung-stmk.gv.at/ueber-uns/abteilungen/praesidialbereich/praes-6.html

Schularzt: Dr. Mario Gepp – 03474 20079

Lebens- und Sozialberaterin, Beratungslehrerin: Dipl. Päd. Barbara Vanek - beratung.barbara@gmx.at

Schülerberatung: Mag. Caroline Swatek 

Schulpsychologische Beratung: Mag.a Caroline Motter - caroline.motter@bildung-stmk.gv.at

 

VERHALTENSVEREINBARUNGEN

Unsere Verhaltensvereinbarungen beruhen auf den Pflichten der Schüler als Ausgangspunkt und damit auf dem SCHUG §43:

  • Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern.
  • Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, für die sie angemeldet sind, regelmäßig teilzunehmen, sich an den verpflichtend vorgeschriebenen Schulveranstaltungen zu beteiligen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen. Schüler, die zum Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen angemeldet sind, haben auch den Betreuungsteil regelmäßig und pünktlich zu besuchen.
  • Der Schüler ist über Auftrag des Schulleiters verpflichtet, vorsätzlich durch ihn herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen zu beseitigen, sofern dies zumutbar ist.

Das Verhalten der Schüler ist nach SCHUG §21 im Zeugnis zu beurteilen:

  • Für die Beurteilung des Verhaltens des Schülers in der Schule sind folgende Beurteilungsstufen (Noten) zu verwenden: Sehr zufriedenstellend, Zufriedenstellend, Wenig zufriedenstellend, Nicht zufriedenstellend.
  • Durch die Noten für das Verhalten des Schülers in der Schule ist zu beurteilen, inwieweit sein persönliches Verhalten und seine Einordnung in die Klassengemeinschaft den Anforderungen der Schulordnung bzw. der Hausordnung entsprechen. Bei der Beurteilung sind die Anlagen des Schülers, sein Alter und sein Bemühen um ein ordnungsgemäßes Verhalten zu berücksichtigen.
  • Die Beurteilung ist durch die Klassenkonferenz auf Antrag des Klassenvorstandes zu beschließen.

Damit unsere Schule ein Ort ist, an dem sich viele wohlfühlen, streben wir ein positives Schulklima an.


Wir Schüler tragen zu einem positiven Schulklima Folgendes bei:

Wertschätzender Umgang

  • Wir gehen höflich und respektvoll miteinander und mit unseren Lehrern um (keine Schimpfwörter, keine ordinären Ausdrücke, Grüßen, „Bitte und Danke“).
  • Wir lösen unsere Probleme nicht mit Gewalt, sondern durch Gespräche.

Gutes Klassenklima

  • Wir leisten unseren Beitrag zu einem guten Klassenklima (Hilfsbereitschaft, Selbstverantwortung, einander zuhören, niemanden ausgrenzen).
  • Wir halten uns an die von uns selbst aufgestellten Klassenregeln.

Verhalten im Unterricht und in der Schule

  • Wir befolgen die Anweisungen unserer Lehrer.
  • Wir nehmen aktiv am Unterricht teil und tragen durch unser positives Verhalten zum Gelingen des Unterrichtes bei (Mitarbeit, Pünktlichkeit, angemessene Lautstärke, Termine einhalten, den anderen nicht beim Reden unterbrechen, Aufzeigen, Selbsttätigkeit, …)
  • Wir schalten unsere Handys vor Unterrichtsbeginn aus und verwenden sie nur mit Erlaubnis des Lehrers als Unterrichtsmittel.
  • Wir bringen keinen Kaugummi mit in die Schule.

Einrichtungsgegenstände

  • Wir achten in unseren Klassen, im Schulhaus und auf dem Schulgelände auf Ordnung und Sauberkeit (Tragen von Hausschuhen, Achten auf die Mülltrennung, keine mutwilligen Zerstörungen, Milchgetränke …).

Wir Lehrer tragen zu einem positiven Schulklima Folgendes bei:

  • Wir berücksichtigen Vorschläge der Schüler zur Unterrichtsgestaltung.
  • Wir beteiligen Schüler bei Entscheidungsfindungen, die die ganze Klasse betreffen (Wandertage, Projekte).
  • Wir lockern unseren Unterricht mit Humor auf.
  • Wir nehmen uns Zeit für das Gespräch mit dem einzelnen Schüler.
  • Wir achten auf einen wertschätzenden Umgang mit unseren Schülern.
  • Wir begründen unsere Notengebung und erklären das Zustandekommen der Noten vor der ganzen Klasse / Gruppe.
  • Jeder Schüler kann sich bei stofflichen Schwierigkeiten jederzeit an den Lehrer wenden.
  • Wir bemühen uns um eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern.

Wir Eltern tragen zu einem positiven Schulklima Folgendes bei:

  • Wir bemühen uns um eine gute Zusammenarbeit
  • Wir kontrollieren regelmäßig die Vollständigkeit der Schulsachen unserer Kinder.
  • Wir achten auf das Einpacken der Schultasche laut Stundenplan.
  • Wir interessieren uns für den Lernfortschritt unserer Kinder (Hausübungen, Heftführung …).
  • Wir sind über die Termine unserer Kinder informiert.

Konsequenzen

Verstöße gegen diese Verhaltensvereinbarungen wirken sich auf die Verhaltensnote aus und ziehen folgende Konsequenzen nach sich:

  1. Ein/e Lehrer/in wird dich sofort nach dem Anlassfall auf dein Verhalten ansprechen.

Wenn du dich nicht an die Regeln gehalten hast:

    • musst du dich mündlich oder schriftlich entschuldigen (je nach Schwere des Anlassfalles) oder
    • musst du den Schaden ersetzen/wiedergutmachen oder
    • kannst du von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden oder
    • musst du die entsprechende Regel aufschreiben und dir Gedanken machen, wie du sie in Zukunft einhalten kannst
  1. Bei wiederholten Regelverstößen kommt es zu einem Gespräch mit deinem Klassenvorstand.
  2. Du setzt dich eine Weile zum Herrn Direktor und sprichst mit ihm über dein Verhalten.
  3. Deine Eltern werden über dein Fehlverhalten informiert. Sie werden in die Schule vorgeladen, um mit deinen Lehrern über dein Verhalten zu sprechen.
  4. Bei Gefahr im Verzug (Tätlichkeiten, Bedrohungen, Mobbing, mutwilligen Zerstörungen …) kann die Lehrerkonferenz deine Suspendierung (Ausschluss) vom Unterricht bei der Schulaufsichtsbehörde beantragen.